Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung:
Für den Versicherten ist es schwierig, die Tarifvielfalt und Leistungen der privaten Krankenversicherungen zu überschauen. Daher hier ein paar Hintergrundinfos zur Funktionsweise der PKV:
Die private Krankenversicherung bildet sogenannte Deckungsrücklagen für die im Alter steigende Inanspruchnahme von Leistungen durch den Versicherten. Das hat zur Folge, daß diese Deckungsrücklagen bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung nicht übertragen werden können – daher ist es auch so wichtig, vor Vertragsabschluß sorgfältig zu vergleichen.
Seit dem 1.1.2000 schreibt der Gesetzgeber vor, daß die privaten Krankenversicherungen 10% zusätzliche Beiträge erheben müssen, um eine geringere Beitragslast im Alter sicherzustellen.
Einige Versicherer bieten in Form von Zusatzbausteinen die Möglichkeit an, den Beitragssatz ab 65 Jahren zusätzlich weiter zu senken.
Wenn Sie das Rentenalter erreichen, zahlen Sie den bisherigen Beitrag abzüglich des nicht mehr benötigten Krankentagegeldes. Ab 61 Jahren entfällt dann auch der oben genannte 10% Beitrag zur Altersentlastung.